Damit man im öffentlichen Verkehr keine Probleme bekommt und von keiner Politesse einen Strafzettel unter den Scheibenwischern auffindet, sollte man ausschließlich Parkscheiben von Herstellern benutzen, die in Deutschland zulässig und genehmigt worden sind.

Nicht alle Parkscheiben haben eine offizielle Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt und sind somit im Straßenverkehr zugelassen.

Auf diese Seite haben wir alle Zulassungen zusammengestellt, die man bei den jeweiligen Herstellern herunterladen kann.
Klicken Sie auf Ihre Model, um die entsprechende Zulassungsbescheinigung aufzurufen.


Parkscheiben mit offizieller Zulassung

Needit Park Lite
Needit Park Mini
Needit Park Micro
TFA GoPARK
Achilles Parkwächter
Jacob Jensen II

Parkscheiben ohne Genehmigung

Neben den erlaubten Parkscheiben gibt es auch viele Varianten, die keine Zulassung besitzen. Darunter zählen zum Beispiel automatisch mitlaufende Modelle. Bei diesen handelt es sich um Modelle, die wie die klassischen Parkscheiben aussehen, auf der Rückseite aber einen kleinen Bewegungsmotor haben. Beim Parken muss hier nur ein mechanischer Hebel umgelegt werden und die Parkscheibe stellt sich ein. Eigentlich bequem, aber nunmal nicht erlaubt. Wer so ein Modell besitzt, kann die Parkscheibe auch gleich weglassen. Manche Verkäufer weisen zumindest noch darauf hin, dass es sich um einen „Scherzartikel“ handelt. Viele kleinere Händler lassen dies allerdings weg und täuschen somit Ihre Kunden ganz bewusst.

Ebenso unzulässig sind Parkuhren mit fehlendem Verkehrszeichen 314. So ist unter anderem auch die lustige rote Parkscheibe mit einem kursiven P nicht erlaubt. Wer sie einsetzt riskiert einen Strafzettel oder mehr.