Rechtliche Rahmenbedingungen

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Elektronische Parkscheiben sind in Deutschland seit 2005 ausdrücklich für den Einsatz im Straßenverkehr erlaubt, sofern Sie den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bestimmungen entsprechen.

Die gesetzlichen Vorgaben lauten:

  • Besitz einer Typengenehmigung
  • Display im 24-Stunden Zeitformat
  • Zeitangabe auf dem Display muss mindestens zwei Zentimeter hoch sein
  • Das Wort „Ankunftszeit“ muss sich in deutscher Sprache außen auf der Parkscheibe befinden
  • Das Verkehrszeichen 314, der weiße Buchstabe „P“ muss auf blauen Hintergrund auf der Parkscheibe angebracht sein
  • Es dürfen keine weiteren Abbildungen wie Werbelogos auf der Außenseite der Parkscheibe aufgedruckt sein.
  • Die Parkzeit darf sich nach dem Abstellen des Fahrzeuges nicht mehr ändern / darf nicht weiterlaufen

Nur wenn alle Punkte erfüllt werden, ist die Parkscheibe zugelassen.

Zugelassene elektronische Parkscheiben müssen von jeder Politesse, jedem Ordnungsamt und jedem privat überwachten Parkplatz akzeptiert werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind in der Verordnung Nr. 219 zur Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben LA22/7332.5/7/2007968 geregelt.

Zugelassene Modelle:

Die Auswahl der elektronischen Parkscheiben ist in Deutschland noch sehr überschaubar. Es gibt Modelle von Needit, TFA Dorstmann und Jacob Jensen.
Dabei ist Needit mit seinen 3 Modellen: Park Lite, Park Mini und Park Micro mit deutlichem Abstand Marktführer in Deutschland.

Unzulässige Modelle:

Neben den erlaubten Parkscheiben der oben genannten Hersteller gibt es auch jede Menge nicht zugelassene Parkscheiben. Achten Sie daher beim Kauf auf eine offizielle Zulassung der Parkscheibe. Sehr populär sind auch mitlaufende Parkscheiben. Diese sehen aus wie normale manuelle Parkscheiben, jedoch besitzen diese ein Uhrwerk, dass die Scheibe mit der eingestellten Parkzeit automatisch weiterdreht. Diese Modelle sind natürlich nicht zugelassen und bei Verwendung drohen auf Grund des Täuschungsversuches noch zusätzliche Strafen. Dieser Artikel wird von vielen Ebay und Amazon Verkäufern aufgrund der fehlenden Zulassung für den Straßenverkehr als Scherzartikel angeboten.

Tip: Elektronische Parkscheiben für überwachte Supermarktparkplätze

Digitale Parkscheiben sind besonders für überwachte Supermarktparkplätze, wie z.B. bei Rewe, sinnvoll. Gerade beim Parken auf Supermarkparkplätzen vergessen noch viele Leute eine Parkscheibe zu stellen. Private Parküberwacher wie z.B. Fair Parken, Park & Control oder Parkräume KG verlangen empfindliche Strafen von ca. 25-30 Euro für eine vergessene Parkscheibe.
Mit den vollautomatischen, digitalen Parkscheiben schieben Sie dieser sog. „Parkplatz Abzocke“ einen Riegel vor. Sie können das Stellen einer Parkscheibe nicht mehr vergessen.